„Bewährter“ Mann erneut im Amt

JBH-Mitgliederversammlung mit Vorstandswahl

JBH-Mitgliederversammlung 2015
Der Vorstand der JBH bei der Mitgliederversammlung.

Siegburg. Die Mitgliederversammlung der Jugendbehindertenhilfe Siegburg Rhein-Sieg e.V. fand auch Ende 2015 wieder in der Kinderburg „Veronika Keller“ statt. Neben der Wahl eines neuen Vorstandes beschäftigte die Mitglieder vor allem eine Satzungsänderung.

Nach der Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden Hans Hüngsberg und den Beisitzer Jörg-Peter Schlieder gab es einen umfassenden Rückblick auf das vergangene Jahr. Größter Kern bildete dabei die Organisation des „Kompetenz-Therapie-Zentrums JBH“, das bereits schon in der Testphase läuft. Die Streichung der LVR-Mittel für die Therapeuten hat zur Folge, dass der Alltag in den JBH-Einrichtungen umstrukturiert werden muss. Petra Opschondek, Leiterin der Kinderburg „Veronika Keller“, ging in ihrem Bericht der Kindertagesstätten ebenfalls darauf ein. Die pädagogischen Mitarbeiter müssen zukünftig im Alltag mehr therapeutische Aufgaben mittragen, damit das hohe Niveau der inklusiven Betreuung und Förderung weiterhin gewährleistet ist. „Wir sind ein Team, verteilt auf zwei Einrichtungen“, erklärte sie. Die Mitarbeiter bedankten sich trotz der erheblichen Anforderungen für die Wertschätzung und Anerkennung ihrer Arbeit. Weiterhin ließen Hans Hüngsberg und Jörg-Peter Schlieder die Matinee zum 30-jährigen Jubiläum, sowie die erfolgreichen QM-Zertifizierungen und das Entenrennen kurz Revue passieren. Nach dem positiven Bericht des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer erfolgte die Entlastung des Vorstandes.  

Bei den Neuwahlen wurden die meisten Vorstandsmitglieder in ihren Positionen bestätigt. An die Stelle des 1. Geschäftsführers wählten die Anwesenden den „bewährten“ Jörg-Peter Schlieder, der nochmals das Amt für die nächste Periode übernehmen will. Im Anschluss ging es dann um die Entscheidung über die Änderung der Satzung. Nach einer formalen Änderung des Paragraphen 2 kam es dann zu einer intensiven Diskussion über einen Änderungsvorschlag des Paragraphen 3. Der neue Passus soll der Mitgliederversammlung die Möglichkeit geben, in Einzelfällen Vorstandsmitgliedern eine pauschale Tätigkeitsvergütung zuzusprechen. Dabei ist selbstverständlich, dass nach wie vor die ehrenamtliche Arbeit der Vorstandsmitglieder im Mittelpunkt steht. Da manche Aufgaben allerdings dem Zeitumfang einer regulären Berufswoche entsprechen, kann mit dieser Satzungsänderung ein kleines Entgelt bezahlt werden. Dem Antrag wurde nach einer Novellierung des neu formulierten Absatzes stattgegeben.

Das Protokoll der Mitgliederversammlung, sowie die Berichte der Geschäftsleitung und der Einrichtungen lassen sich hier herunterladen.

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